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   BGH, 25.01.1972 - 1 StR 403/71   

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BGH, 25.01.1972 - 1 StR 403/71 (https://dejure.org/1972,2189)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1972 - 1 StR 403/71 (https://dejure.org/1972,2189)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1972 - 1 StR 403/71 (https://dejure.org/1972,2189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    "Hilflose Lage" als Voraussetzung für den äußeren Tatbestand einer Entführung wider Willen - Vorsatz, das Opfer in eine hilflose Lage zu bringen als Voraussetzung für das Vorliegen des inneren Tatbestandes einer Entführung wider Willen - Erforderlichkeit des Vorliegens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 647
  • MDR 1972, 433
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1971 - 2 StR 591/70

    Tatbestandsvoraussetzungen der Entführung wider Willen - Erfordernis der Absicht

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 1 StR 403/71
    Der äußere Tatbestand der Entführung wider Willen (§ 237 StGB) schließt auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das Erste Strafrechtsreformgesetz das Merkmal ein, daß die Frau in eine hilflose Lage verbracht wird, also in eine Lage, die sie dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgibt (BGHSt 24, 90, 92) [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70].

    Zum inneren Tatbestand der Entführung gehört auch nach der Neufassung des § 237 StGB jedenfalls der Vorsatz, die Frau in eine hilflose Lage zu verbringen, in der sie dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (BGHSt 24, 90, 92 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] im Anschluß an BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68]).

    Der 1. Strafsenat hat im Urteil vom 14. Oktober 1969 (1 StR 89/69 - bei Dallinger, MDR 1970, 197 - in BGHSt 24, 90, 91 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] irrig als S. 297 zitiert) die Frage bejaht; der 2. Strafsenat hat diese Entscheidung als "nicht vorgreifliche Äußerung" angesehen und entschieden, daß der Täter bei der Entführungshandlung noch nicht diese Absicht zu haben braucht (BGHSt 24, 90).

    Der erkennende Senat vermag sich der Auffassung des 2. Strafsenats nicht anzuschließen, mit welcher (wie Schröder in der Urteilsanmerkung JZ 1971, 435 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] zutreffend hervorhebt) der Tatbestand des § 237 StGB in zwei unabhängig nebeneinander stehende Teilakte aufgelöst und überdies die innere Einheit der §§ 235 bis 237 StGB zerrissen wird.

  • BGH, 14.10.1969 - 1 StR 89/69

    Hinzuziehung eines Jugendpsychiaters zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 1 StR 403/71
    Diese Handlungsweise erfüllt das Tatbestandsmerkmal des Unzuchttreibens im Sinne des § 237 StGB; der Auffassung, daß dafür der Versuch einer Unzuchtshandlung selbst dann nicht ausreiche, wenn er selbst eine Straftat darstellt (Schönke/Schröder, StGB 15. Aufl. § 237 Rdn. 13), vermag sich der Senat nicht anzuschließen (so schon BGH, Urteil vom 14. Oktober 1969 - 1 StR 89/69 - insoweit bei Dallinger, MDR 1970, 197 nicht mitgeteilt).

    Der 1. Strafsenat hat im Urteil vom 14. Oktober 1969 (1 StR 89/69 - bei Dallinger, MDR 1970, 197 - in BGHSt 24, 90, 91 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] irrig als S. 297 zitiert) die Frage bejaht; der 2. Strafsenat hat diese Entscheidung als "nicht vorgreifliche Äußerung" angesehen und entschieden, daß der Täter bei der Entführungshandlung noch nicht diese Absicht zu haben braucht (BGHSt 24, 90).

  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Entführung - Herabsetzung der

    Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 1 StR 403/71
    Zum inneren Tatbestand der Entführung gehört auch nach der Neufassung des § 237 StGB jedenfalls der Vorsatz, die Frau in eine hilflose Lage zu verbringen, in der sie dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (BGHSt 24, 90, 92 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] im Anschluß an BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68]).
  • BGH, 26.03.1980 - 3 StR 54/80

    Erfordernis des Vorliegens der Absicht des Ausnutzens einer hilflosen Lage zum

    Die von Schröder (JZ 1971, 435, 436 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70]; vgl. auch JZ 1972, 289) vertretene Auffassung, eine solche Auslegung des Entführungstatbestands zerreiße willkürlich die innere Einheit der §§ 235 bis 237 StGB und der Tatbestand des § 237 StGB werde dadurch in zwei unabhängig nebeneinander stehende Teilakte aufgelöst (dem folgend der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in NJW 1972, 647, 648) [BGH 25.01.1972 - 1 StR 403/71], hat Dreher (a.a.O.) zutreffend widerlegt.

    Der Senat kann so entscheiden, ohne daß die Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 10. Oktober 1969 - 1 StR 89/69 (bei Dallinger MDR 1970, 197) und vom 25. Januar 1972 - 1 StR 403/71 (NJW 1972, 647 [BGH 25.01.1972 - 1 StR 403/71]) sowie des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (in dem Beschluß vom 13. Januar 1970 - 5 StR 637/69) dem entgegenstehen.

  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 483/72

    Verurteilung wegen Notzucht und wegen versuchter Notzucht - Ablehnung von

    Ob die innere Tatseite des § 237 StGB erfordert, daß der Täter schon bei der Entführungshandlung die Absicht hat, die hilflose Lage der Frau zur Unzucht mit ihr auszunutzen (so 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bei Dallinger MDR 1970, 197; BGH NJW 1972, 647 [BGH 25.01.1972 - 1 StR 403/71] Nr. 22), oder ob es genügt, wenn er später von ihr geleitet ist (so 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 24, 90; Dreher NJW 1972, 1641 [BGH 14.10.1969 - 1 StR 89/69]), kann hier dahinstehen, denn der Angeklagte entschloß sich schon vor dem Verbringen der Gisela B., mit ihr den Geschlechtsverkehr auszuüben, notfalls auch mit Gewalt (UA S. 7).
  • BGH, 24.10.1979 - 3 StR 355/79

    Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Entführung gegen den Willen

    Dabei kann dahinstehen, ob nach der Neufassung des § 237 StGB neben dem Vorsatz, die Frau in eine hilflose Lage zu verbringen, schon bei der Entführungshandlung die Absicht des Täters bestehen muß, die dadurch entstehende hilflose Lage zu außerehelichen sexuellen Handlungen mit der Frau auszunutzen (einerseits BGHSt 24, 90, 92, andererseits BGH, Urteil vom 25. Januar 1972 - 1 StR 403/71 = NJV 1972, 647, 648, jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 479/77

    Entführung gegen den Willen - Verbringen in eine hilflose Lage - Alkoholbedingte

    Da der Angeklagte den Vorsatz, mit seiner Beifahrerin gewaltsam sexuelle Handlungen vorzunehmen, bereits vor dem Abbiegen gefaßt hatte (UA S. 5), kommt es nicht auf die Frage an, ob ein späterer Entschluß zur Vornahme von Unzuchtshandlungen unter Ausnutzung der entstandenen hilflosen Lage genügt hätte (s. hierzu einerseits BGH bei Dallinger MDR 1970, 197; BGH NJW 1972, 647 Nr. 22; anderseits BGHSt 24, 90; Dreher NJW 1972, 1641; unentschieden BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 483/72).
  • BGH, 22.06.1976 - 1 StR 216/76

    Versuch der Vergewaltigung als Ausnutzung der hilflosen Lage im Rahmen der

    Die Ausnützung der entstandenen hilflosen Lage zu außerehelichen sexuellen Handlungen (§ 184 c StGB) kann auch im Versuch einer Vergewaltigung liegen (BGH NJW 1972, 647; Schäfer in LK StGB § 237 Rdn. 6).
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